BETRIEBSRATSWAHLEN 2022. SCHULUNG FÜR WAHLVORSTANDSMITGLIEDER: NORMALES UND VEREINFACHTES WAHLVERFAHREN
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem normalen und nach dem vereinfachten Wahlverfahren im Betrieb.
Das normale Wahlverfahren gilt ab 101 Wahlberechtigten und ist zwingend in Betrieben ab 201 Wahlberechtigten vorgesehen
(in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren).
Das vereinfachte Wahlverfahren gilt bei 5 bis zu 100 Wahlberechtigten und kann wahlweise ab 101 bis 200 Wahlberechtigten im Betrieb nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Neben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen werden Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten werden diskutiert und beurteilt.
Themen
- Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht
- Aktives und passives Wahlrecht: Beschäftigte im Betrieb, Beschäftigte in Heim- und Telearbeit, Beschäftigte im Außendienst, Beschäftigte in Leiharbeit
- Erstellung von Wählerliste und Wahlausschreiben
- Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder
- Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehreren Listen, Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung
- Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
- Wahlvorschläge von Gewerkschaften
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