DIE BESTIMMUNGEN DES MANTELTARIFVERTRAGS IM SCHLOSSERHANDWERK NRW

Im § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG ist festgelegt, dass der Betriebsrat darüber zu wachen hat, dass auch die geltenden Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer*innen angewandt werden.

Dieser Überwachungsauftrag kann nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Betriebsrat seine Tarifverträge auch kennt. Gerade für die neu gewählten Kolleg*innen ist dies Kenntnis enorm wichtig, aber auch alte Hasen und Häsinnen im Gremium müssen Bescheid wissen.

Daher werden wir in diesem Seminar die Bestimmungen des Manteltarifvertrags Schlosserhandwerk NRW analysieren und ausführlich die Aspekte „Arbeitszeit“ und „Zuschläge“ bearbeiten.

Themen

  • Arbeitszeit
  • Zuschläge
Seminarnummer
D-230609-047
Termin
08.11.2023 bis 09.11.2023
Seminarort
Oeding - Burghotel Pass
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale 470,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 195,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Noch wenige Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Martina Lüder
Teamassistentin
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