DIE GLEICHSTELLUNG

- Anforderungen an die Arbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

Behinderte Arbeitnehmer*innen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 können unter
bestimmten behinderungsbedingten Voraussetzungen einen Gleichstellungsantrag nach § 151 Abs. 2 SGB IX bei der für ihren
Wohnort zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellen.

Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte haben hier Beratungsrechte und können bei der Antragstellung behilflich sein.

Mit dem Thema "Gleichstellung" beschäftigen wir uns intensiv in einem 3-Tagesseminar, in dem wir ausführlich auf Aspekte wie
"Voraussetzungen für die Antragstellung", "Anhaltspunkte für eine Arbeitsplatzgefährdung", das "Verfahren der Antragstellung",
die "Einbeziehung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener während der Zeit einer betrieblichen Berufsausbildung" und
vieles mehr eingehen.

Themen

  • Beratungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrates bei der Gleichstellung
  • Was versteht man unter Gleichstellung?
  • Wer kann gleichgestellt werden?
  • Darstellung und Analyse der allgemeinen Voraussetzungen für die Gleichstellung
  • Darstellung des Antragsstellungsverfahrens
  • Darstellung des Widerspruchsverfahrens
  • Aufgaben des Arbeitgebers bei der Gleichstellung
  • Rechtsstellung für gleichgestellte behinderte Personen nach dem SGB IX
Seminarnummer
D-230612-047
Termin
12.06.2023 bis 14.06.2023
Seminarort
Hagen - Mercure Hotel Hagen LANGDOR HOTEL GmbH
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
775,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 530,-- € für Übernachtung/Verpflegung (zzgl. USt.)
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sandra Shebeika
Teamassistentin
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