AUF SCHRITT UND TRITT UNTER BEOBACHTUNG
Egal, ob Supermarkt oder Produktionshalle, Linienbus oder Großraumbüro: An kaum einem Platz, an dem Menschen arbeiten, wird heute nicht der Einsatz von Kameras zur Überwachung erwogen oder praktiziert. Mal zum vermeintlichen Schutz vor Diebstählen (bzw. um diese nachträglich aufzuklären), mal um Arbeitsprozesse im Auge zu behalten und vielleicht aus der Ferne zu steuern. Teilweise auch, um damit recht offen oder verdeckt die Beschäftigten zu überwachen. Zurzeit werden auch neue Formen der Videoüberwachung wie "Bodycams" (z. B. im Polizei- und Sicherheitsdienst)
oder "Dashcams" (in Fahrzeugen) diskutiert. Dabei bestehen engste rechtliche Grenzen für Videoüberwachung. Oftmals ist sie auch gar nicht erlaubt!
Das Seminar gibt einen Überblick darüber, welche technischen Möglichkeiten moderne Videoüberwachungssysteme bieten, in welchem Umfang Videoüberwachung erlaubt bzw. verboten ist und welche betrieblichen Regelungsaspekte zu berücksichtigen sind.
Themen
- Welche gesetzlichen Vorgaben für Videoüberwachung gibt es?
- Wie wird geprüft, ob eine Kameraüberwachung zulässig ist?
- Wie kann man unzulässige Kameras entfernen lassen?
- Dürfen Aufzeichnungen gemacht und gespeichert werden?
- Warum ist eine Kameraüberwachung ohne Zustimmung der Interessenvertretung unzulässig?
- Wie lassen sich zulässige Kamerasysteme in Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln?
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