
MITBESTIMMUNG MIT DEM "LIEFERKETTEN-GESETZ"
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt bereits ab 01.01.2023 für alle Unternehmen ab 3.000 Beschäftigte in Deutschland, ab 01.01.2024 ab 1.000, und betrifft auch Zulieferer unterhalb dieser Schwelle. Das Gesetz nimmt Unternehmen für die Einhaltung arbeitsrechtsbezogener Menschenrechte in die Pflicht, besonders bei der Vereinigungsfreiheit. BR und WA erhalten so weitreichende Informationsrechte für Standorte und Geschäftspartner in Deutschland, in der EU und darüber hinaus, sowie neue Mitbestimmungsrechte.
ZielDie Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Inhalte des LkSG und die Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Wirtschaftsausschussmitglieder. Wie kann es zur Stärkung der Interessenvertretung in Menschenrechtsfragen dienen? Was sind erste Schritte in dem neuen Mitbestimmungsprozess? Diese und weitere Fragen beantworten und diskutieren wir im Seminar.
Themen
- Deutsches LkSG und EU-Richtlinie
- Neue Arbeitgeberpflichten nach dem LkSG
- Neue Rechte der AN-Vertretungen nach dem LkSG
- Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
- Erste Schritte in der betrieblichen Mitbestimmung
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