SICHERER ARBEITSPLATZ - GESUND BLEIBEN
Damit „Bleibt gesund“ nicht nur eine Abschiedsfloskel ist, sind arbeitsorganisatorische Veränderungen erforderlich. Seit April 2020 herrscht vielfach Ausnahmezustand in den Betrieben. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz erreicht eine neue Qualität. Vieles, was früher möglich war, muss umgekrempelt werden, sei es die Arbeit in Räumen mit Klimaanlage oder das Büroraumkonzept. Zugleich sind Unternehmen mit wirtschaftlichen Einbrüchen – sinkenden Aufträge, weniger Umsatz – konfrontiert. Das Risiko des Arbeitsplatzverlustes und Personalabbaus schwebt über einigen Branchen oder ist schon Realität. Auch dies wirkt sich auf die Gesundheit und den Gemütszustand der Beschäftigten aus.
Die Corona-Krise kann ein breites Handlungsfeld für den Betriebsrat sein, um Schritte zur Zukunftsfähigkeit der Betriebe mitzugestalten. Dabei ist wichtig, wo der Betrieb gerade steht. Wie schwer ist der Betrieb von der Krise betroffen? Was gibt es dann für Handlungsoptionen zur Beschäftigungssicherung? Der Gesetzgeber bietet im Rahmen des Corona Schutzschilds die Möglichkeit, Kurzarbeit zu nutzen. Auch bei der Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen unterstützt der Gesetzgeber. Für Betriebsräte bietet das Betriebsverfassungsgesetz Möglichkeiten, die Beschäftigungssicherung zu fokussieren und zu initiieren und gesunde Arbeitsbedingungen mitzubestimmen.
Themen
- Analyse der betrieblichen Situation: In welchem Maß ist die Krise bei uns angekommen?
- Betriebslandkarten als strategisches Instrument
- Informations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Beschäftigungssicherung (bspw. § 92a BetrVG)
- Corona-Schutzschild: Kurzarbeit § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
- Maßnahmen entwickeln: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- Notwendigkeit einer mitbestimmten Gefährdungsbeurteilung in der Krise
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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