
VERSORGUNGSRECHT IN NRW UND IM BUND
Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihrer Dienstgeber*in. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuellen Positionen aller beteiligten Akteur*innen behandelt. Es werden keine individuellen Berechnungen der Versorgung vorgenommen, anhand von Beispielfällen werden jedoch die versorgungsrechtlichen Regelungen erörtert.
Themen
- Systematik der Rechtsgrundlagen (BBesG, LBesG, BVO-NRW, BeamtVG, LBeamtVG)
- Grundsätze der Berechnung des Ruhegehalts
- Tätigkeit in Voll- bzw. Teilzeit, Teil- oder komplette Dienstunfähigkeit
- Zusammentreffen von Versorgung und Rente
- Beteiligungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats
- Rechtsprechung, Praxisfälle
Seminarnummer
D3-205536-741
Termin
17.11.2020
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
240 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Beamt*innen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 37 (6) BetrVG
§ 179 (4) SGB IX
Status
Bereits ausgebucht
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