DAS NEUE BUNDESTEILHABEGESETZ IN DER BETRIEBLICHEN UMSETZUNG -
Gestaltung der Arbeitsbedingungen
Seit dem 01.01.2020 gibt es weitere gesetzliche Regelungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG). Indirekte Steuerung, Psychische Belastung, neue Arbeitszeitmodelle könnten für Beschäftigte damit zum Tragen kommen. In diesem Tagesseminar werden die Gestaltungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die betrieblichen Interessenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen vermittelt und anhand von praktischen Beispielen dargestellt.
Themen
- Veränderte Berufsbilder in der Behindertenhilfe
- Psychische Belastungen
- Flexibilisierung von Arbeitszeit
- Geteilte Dienste
- Mobile Arbeit
- Indirekte Steuerung
- Holen aus dem Frei
- Anwendung von Tarifverträgen
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
- Aktuelle Rechtsprechung in der Behindertenhilfe
Seminarnummer
D3-216804-085
Termin
14.01.2021
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
260 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 45 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht
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