TAGESSCHULUNG FÜR BETRIEBSRÄTE DES BAUHAUPTGEWERBES - AUFTAKT TARIFRUNDE 2020
Betriebsräte sind in der täglichen Betriebsratsarbeit auf vielfältige Art mit den für sie gültigen Tarifverträgen konfrontiert. Gleichzeitig werden über Tarifverträge betriebliche strategische Planungsprozesse beeinflusst. Damit werden sowohl die Überwachungsfunktion als auch das Informationsrecht des Betriebsrats tangiert. Folgerichtig ist die Frage zu erörtern, welche tarifliche Regelungen benötigt die Praxis, um den zukünftigen Bedarf an qualifizierten, motivierten, den sich ändernden Anforderungen gerecht werdenden Fachkräften zu sichern.
Themen
- Die Bedeutung der Tarifverträge für die Betriebe (Konkurrenzsituation) und die Beschäftigten (Mindeststandart)
 - Das Verbot für Betriebsräte Regelungen zu treffen, die üblicher Weise in Tarifverträgen geregelt sind (Tarifvorbehalt)
 - Die Überwachungsfunktion des Betriebsrats über die Umsetzung insbesondere der Lohn-/Gehaltsregelung
 - Unterscheidung von Tariflohn und Mindestlohn
 - Die Bedeutung des Mindestlohns für die Branche BHG
 - Die Wirkung von Tarifregelungen auf die Motivation von Beschäftigten und die Personalplanung (Informationsrecht)
 - Praxisgerechte Tarifregelungen, die in der Tarifrunde 2020 kurzfristig zur Bedarfsverbesserung der Beschäftigtensituation führen könnten
 
Seminarnummer
              D7-196384-194
          Termin
              02.10.2019
          Seminarort
              Dortmund -  Zeche Germania (Lohnhalle) 
          Übernachtung
              Nein
          Teilnahmegebühr
              195 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40  ,- € für Verpflegung (zzgl. USt) 
          Referent*in
              Carsten Burckhardt - Jon Daniel Heinemann - Sven Bönnemann
          Zielgruppen
          Betriebsräte
              Freistellungen
          
      Status
               Bereits ausgebucht
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