Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2019-10-02 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

TAGESSCHULUNG FÜR BETRIEBSRÄTE DES BAUHAUPTGEWERBES - AUFTAKT TARIFRUNDE 2020

Betriebsräte sind in der täglichen Betriebsratsarbeit auf vielfältige Art mit den für sie gültigen Tarifverträgen konfrontiert. Gleichzeitig werden über Tarifverträge betriebliche strategische Planungsprozesse beeinflusst. Damit werden sowohl die Überwachungsfunktion als auch das Informationsrecht des Betriebsrats tangiert. Folgerichtig ist die Frage zu erörtern, welche tarifliche Regelungen benötigt die Praxis, um den zukünftigen Bedarf an qualifizierten, motivierten, den sich ändernden Anforderungen gerecht werdenden Fachkräften zu sichern.

Themen

  • Die Bedeutung der Tarifverträge für die Betriebe (Konkurrenzsituation) und die Beschäftigten (Mindeststandart)
  • Das Verbot für Betriebsräte Regelungen zu treffen, die üblicher Weise in Tarifverträgen geregelt sind (Tarifvorbehalt)
  • Die Überwachungsfunktion des Betriebsrats über die Umsetzung insbesondere der Lohn-/Gehaltsregelung
  • Unterscheidung von Tariflohn und Mindestlohn
  • Die Bedeutung des Mindestlohns für die Branche BHG
  • Die Wirkung von Tarifregelungen auf die Motivation von Beschäftigten und die Personalplanung (Informationsrecht)
  • Praxisgerechte Tarifregelungen, die in der Tarifrunde 2020 kurzfristig zur Bedarfsverbesserung der Beschäftigtensituation führen könnten
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D7-196384-194
Termin
02.10.2019
Seminarort
Dortmund - Zeche Germania (Lohnhalle)
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
195 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Carsten Burckhardt - Jon Daniel Heinemann - Sven Bönnemann
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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