ÜBERLEITUNG IN DIE NEUEN TARIFVERTRÄGE

Neben Gesetzen bilden Tarifverträge den rechtlichen Rahmen für
das Handeln von Betriebsräten. Zu den allgemeinen Aufgaben eines
Betriebsrates gehört es nach § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG, die zu-
gunsten von Arbeitnehmenden geltenden Tarifverträge zu überwa-
chen. Anhand tarifvertraglicher Regelungen werden die Rahmenbe-
dingungen und betrieblichen Handlungsspielräume thematisiert und
die verschiedenen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung
von der Überwachung der Umsetzung bis zur betrieblichen Ausge-
staltung tariflicher Normen bearbeitet.

Ziel

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Wirkung von Tarif-
verträgen für die betriebliche Interessenvertretungsarbeit und ver-
setzt die Teilnehmenden in die Lage, die Einhaltung von Tarifverträ-
gen effektiv zu kontrollieren und durchzusetzen.

Themen

  • Einordnung der Tarifverträge in die Rechtssystematik: Ge- setz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung
  • Überblick über die Arten von Tarifverträgen, insbesondere Entgelt-, Rahmen-, Überleitungs- und Entgeltrahmentarif- verträge
  • Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz über Tarifver- träge? – Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifvor- rang (§ 87 Abs. 1 Be-trVG)
  • Rechte und Pflichten von Betriebsräten im Bereich von Tarifverträgen
  • Wichtige mitbestimmungsrelevante Inhalte der Tarifver- träge und deren Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb
  • Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen
Seminarnummer
D7-256218-152
Termin
15.01.2025 bis 17.01.2025
Seminarort
Eitorf - Hotel Schützenhof
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 845,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 360,– Euro (zzgl. USt)*
*Vorbehaltlich möglicher Preisanpassung durch das Veranstaltungshaus
Zielgruppen
Betriebsräte
Status
Plätze vorhanden

Du findest deine gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Adrian Angibault
Teamassistent
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