ÜBERLEITUNG IN DIE NEUEN TARIFVERTRÄGE
Neben Gesetzen bilden Tarifverträge den rechtlichen Rahmen für
das Handeln von Betriebsräten. Zu den allgemeinen Aufgaben eines
Betriebsrates gehört es nach § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG, die zu-
gunsten von Arbeitnehmenden geltenden Tarifverträge zu überwa-
chen. Anhand tarifvertraglicher Regelungen werden die Rahmenbe-
dingungen und betrieblichen Handlungsspielräume thematisiert und
die verschiedenen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung
von der Überwachung der Umsetzung bis zur betrieblichen Ausge-
staltung tariflicher Normen bearbeitet.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Wirkung von Tarif-
verträgen für die betriebliche Interessenvertretungsarbeit und ver-
setzt die Teilnehmenden in die Lage, die Einhaltung von Tarifverträ-
gen effektiv zu kontrollieren und durchzusetzen.
Themen
- Einordnung der Tarifverträge in die Rechtssystematik: Ge- setz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung
- Überblick über die Arten von Tarifverträgen, insbesondere Entgelt-, Rahmen-, Überleitungs- und Entgeltrahmentarif- verträge
- Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz über Tarifver- träge? – Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifvor- rang (§ 87 Abs. 1 Be-trVG)
- Rechte und Pflichten von Betriebsräten im Bereich von Tarifverträgen
- Wichtige mitbestimmungsrelevante Inhalte der Tarifver- träge und deren Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb
- Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen
*Vorbehaltlich möglicher Preisanpassung durch das Veranstaltungshaus
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