NEU GEWÄHLT – WAS NUN?
Im betrieblichen Alltag sind gut qualifizierte betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte notwendig. Die Kenntnis ihrer Rechte und Aufgaben als Interessenvertretung sowie die Kenntnisse über politische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge müssen ihnen geläufig sein. Qualifizierte Mitarbeiter*innen bieten Zukunftschancen für einen Betrieb. Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erläutern und um gleichzeitig praktische Handreichungen und Arbeitshilfen für die betriebliche Bildungsplanung und Betriebsratsarbeit vorzustellen, veranstalten wir ein Seminar mit Ideen, Informationen und Tipps für die Startphase neugewählter Betriebsräte
Themen
- Der Einstieg in die Betriebsratsarbeit: Aufgaben nach dem BetrVG
- Die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
- Qualifizierungs- und Freistellungsmöglichkeiten des Betriebsrats (§ 37 BetrVG)
- Die Abgrenzung des § 37 (6) BetrVG zum § 37 (7) BetrVG
Zielgruppe:
Erstmalig gewählte Betriebsratsmitglieder
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