Erfassung der Arbeitszeit

ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 in einem Grundsatzurteil den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (2019, C-55/18) zur Erfassung der Arbeitszeit bestätigt: Arbeitergeber müssen die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.

Themen

  • BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (Az. 1 ABR 22/21)
  • Erfassung von Arbeitszeit
  • Gewähren von Pausen
  • Anordnung von Überstunden
  • Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung

Hotels / Termine / Preise

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Dortmund - Leonardo Hotel Dortmund
09.05.2023
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 74 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
25.05.2023
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 48 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Dortmund - IntercityHotel Dortmund
06.06.2023
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
30.08.2023
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 48 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Dortmund - Leonardo Hotel Dortmund
17.10.2023
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 74 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
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