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AGIEREN IN KRISENZEITEN

Der Betriebsübergang als Gestaltungsinstrument im Sinne der Belegschaft

Der Verkauf des Betriebes an einen potentiellen Erwerber weckt bei den betrieblichen Interessenvertretungen und den Belegschaften immer mannigfache Fragen sowie Befürchtungen. Um diese adäquat bearbeiten und möglichst lösen zu können, sind für die betrieblichen Interessenvertretungen umfangreiche Aktivitäten erforderlich. Das rechtzeitige Erkennen und die Beteiligungsrechte effektiv einsetzen ist dabei ebenso wichtig wie die Beteiligung der Belegschaft.

Ziel

Das Seminar bringt die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand zum Thema und vermittelt die nötigen Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten, um als betriebliche Interessenvertretung aktiv und konsequent argumentieren zu können. Anhand praxisorientierter Übungen werden Strategien entwickelt und für die betriebliche Anwendung erprobt.

Themen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick:
    • Formale Kriterien und Systematik des Betriebsübergangs nach § 613a BGB
    • Mögliche Folgen für die Beschäftigten
    • Gesetzliche Handlungsaufträge für die betriebliche Interessenvertretung
  • Betriebliche Gestaltungs- und Handlungsspielräume anhand gegebener Beteiligungsrechte
  • Übungen zur Strategieentwicklung und Umsetzungspraxis im betrieblichen Kontext
  • Empfehlungen zur Organisation externer Unterstützung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar ist Teil unseres fachbereichsübergreifenden, arbeitsweltbezogenen Angebots.

 

Seminarnummer
D9-217261-030
Termin
26.08.2021 bis 27.08.2021
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 630,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 195,– Euro (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bocholt/Münster/Rheine
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Beate Wysocki
Teamassistentin
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