PLÖTZLICH ERWERBSUNFÄHIG

was ich als betriebliche Interessenvertretung beachten muss

Zu den Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung gehört es, sich auch um die Kolleg*innen zu kümmern, die plötzlich erwerbsun-fähig werden. Dazu ist es notwendig, als Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat Grundkenntnisse über Strukturen und Verfahren bei der Feststellung einer Erwerbsminderung zu haben.

Sie sollten die richtigen Ansprechpartner*innen bei den jeweils zuständigen Versicherungsträgern kennen und bei der Antragstellung weiterhelfen können.

Ziel

Dieses Seminar erläutert den betrieblichen Akteurinnen und Akteuren die Grundlagen zur Feststellung einer Erwerbsminderung. Ziel ist, mögliche Alternativen zu erkennen und Wege aufzeigen zu können.

Themen

  • Die Situation „plötzlich erwerbsunfähig“ zu sein
  • Feststellung der Erwerbsminderung
  • Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung
  • Erwerbsminderungsrente beantragen
  • Höhe der Erwerbsminderungsrente
  • Was ist der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung?
  • Zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch bei Berufsunfähigkeit?
  • Wie schnell wird eine Rente wegen Erwersminderung bewilligt?
  • Als SBV und BR in der betrieblichen Praxis weiterhelfen
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D-260615-047
Termin
09.02.2026 bis 11.02.2026
Seminarort
Dortmund - Leonardo Hotel Dortmund
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 875,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung: ca. 645,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Matthias Fischer
Teamassistent
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