
DIE INTEGRATIONVEREINBARUNG PRAXISGERECHT GESTALTEN
Für die Eingliederung von Kolleginnen und Kollegen mit einer (Schwer-)Behinderung sind Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat gemeinsame in Verantwortung. Wie könnte dieses „Eingliedern“ im Betrieb umgesetzt werden um die Situation der Kolleginnen und Kollegen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb zu verbessern?
Hilfe zur Umsetzung kann eine verbindliche – auf den jeweiligen Betrieb bezogene - Integrationsvereinbarung geben. Hier sollen konkret Maßnahmen zur Inklusion im Betrieb klar und überprüfbar vereinbart werden.
Dieses Seminar gibt betrieblichen Akteurinnen und Akteuren einen Werkzeugkasten für praxisgerechte Handlungsmöglichkeiten.
Themen
- Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte
- Wie werden Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrats beteiligt und welche Gestaltungsmöglichkeiten haben sie?
- Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe der Beschäftigten mit (Schwer)Behinderung
- Welche Ziele sind sinnvoll?
- Wie kann behinderungsgerechte Beschäftigung gestaltet und gesichert werden?
- Beispiele praxisgerechter Umsetzung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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