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RUND UM DAS DIREKTIONSRECHT

Das „Weisungsrecht des Arbeitgebers“ ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Es umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Ordnung und dass Verhalten der Arbeitnehmer*innen im Betrieb.
Dabei sind die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies oft zu Konflikten, wenn Arbeitnehmer*innen sich über Gebühr in ihren Rechten eingeschränkt und bevormundet fühlen. Das Seminar informiert über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeberforderungen.

Themen

  • Begriffsbestimmung
  • Weisungsrecht § 106 Gewerbeordnung und andere Rechtsnormen
  • Umfang des Direktionsrechtes, z.B.: Arbeitszeiten/Bereitschaftsdienste, äußeres Erscheinungsbild/Kleidung des/der Arbeitnehmer*in
  • Arbeitsort, Versetzungen
  • Veränderung der Tätigkeiten
  • Direktionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der Rechtsprechung
  • Grenzen zwischen Direktionsrecht und Mitbestimmung anhand ausgewählter Beispiele
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D12-219595-320
Termin
06.10.2021
Seminarort
Dortmund - Tryp Hotel Dortmund
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 240,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 68,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Ruhrgebiet Mitte
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Gülüzar Seferoglu
Teamassistentin
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