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BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Fit für den Vorsitz

Betriebsräte stellen häufig Entscheidungen der Unternehmensleitung, die mit „betriebswirtschaftlichen Sachzwängen“ begründet getroffen werden, nicht in Frage, da sie glauben diese nicht kompetent hinterfragen zu können. Dieser Eindruck wird von manchen Unternehmensleitungen durch die Verwendung von betriebswirtschaftlichen Fachbegriffen – meist in englischer Sprache – verstärkt. Daraus folgt, dass Betriebsräte ihre Mitwirkungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz nur unzureichend wahrnehmen.
Dass Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat aber einen Arbeitsauftrag, sich mit den wirtschaftlichen Angelegenheiten „seines“ Unternehmens auseinanderzusetzen, da die von der Unternehmensleitung getroffenen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen immer Auswirkungen für die Beschäftigten haben.
In diesem Seminar geht es deshalb darum, zu klären, warum ein Betriebsrat über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen muss. Danach folgt eine Einführung in das interne Rechnungswesen eines Unternehmens und in die Thematik „Outsourcing und seine Folgen“.

Themen

  • Warum benötigt der Betriebsrat betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Unternehmensstrategien, Unternehmensplanungen und Unternehmenskrisen
  • Das Rechnungswesen im Unternehmen
  • Kosten- und Leistungsrechnung / Kalkulation
  • Fixe und variable Kosten
  • Deckungsbeitragsrechnung
  • Eigenproduktion oder Outsourcing?
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D14-205688-042
Termin
27.04.2020 bis 29.04.2020
Seminarort
Bonn - Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Übernachtung
Ja
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bonn-Rhein-Sieg
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Martinez Cerecedo
Bildungsreferent
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