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FESTSTELLUNG EINER (SCHWER-)BEHINDERUNG UND BESONDERHEITEN FÜR SCHWERBEHINDERTE BEI RENTENBEGINN UND RENTENHÖHE

Eine der Kernaufgaben der Schwerbehindertenvertretung ist die Unterstützung bei Anträgen zur Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung.

Themen

  • Wann liegt eine Behinderung, wann eine Schwerbehinderung vor?
  • Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) und der Gesamt-GdB bestimmt?
  • Maßstab zur Ermittlung des GdB’s: Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“
  • Was heißt „Heilungsbewährung“ und wann wird sie vergeben?
  • Antragstellung auf Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung
  • Der Schwerbehindertenausweis
  • Antragsstellung zur Gleichstellung und wer kann gleichgestellt werden?
  • Die Beteiligten bei einem Gleichstellungsantrag
  • Was bewirkt eine Gleichstellung für den Betroffenen im Betrieb?
  • Grundsätzliches zum Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
  • Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
  • Besonderheiten für schwerbehinderte Menschen bei Rentenbeginnen und Rentenhöhe
    • Ausgleichszahlungen wegen Rentenminderung nach §§ 187, 187a SGB VI
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D2-195016-031
Termin
09.12.2019 bis 11.12.2019
Seminarort
Münster - Alexianer Hotel am Wasserturm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale 610,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 460,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsräte
Bildungsregion
Witten/Wuppertal
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Martina Lüder
Teamassistentin
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