DIE AUSWIRKUNGEN DER CORONA-PANDEMIE UND DIE VERÄNDERUNG VON BÜROARBEIT

– was SBV und BR beachten müssen

Die massiven Einschränkungen im betrieblichen Alltag, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen sind, dürfen kein Freibrief werden, Rechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung schnell mal „zu vergessen“.
Bestehende betriebliche Regelungen oder die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten unverändert fort und ihre Einhaltung ist durch die betriebliche Interessenvertretung zu überwachen, ganz gleich, ob man von „Home-Office“, Telearbeit, mobilem Arbeiten spricht.
Was die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat zu beachten haben und was sie mitgestalten können, wollen wir in diesem neuen Seminar analysieren.

Themen

  • Begriffsbestimmung „Home-Office“, Telearbeit, Desksharing usw.
  • Mitbestimmung des Betriebsrats gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Darstellung und Analyse der rechtlichen Grundlagen
  • Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung insbesondere für Telearbeitsplätze
  • Inhalte von Betriebsvereinbarungen
  • Umsetzung in die betriebliche Praxis

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D-220601-047
Termin
27.04.2022 bis 29.04.2022
Seminarort
Hamm - Mercure Hotel Hamm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
690,-- € Seminarkostenpauschale (UST-frei) zzgl. ca. 375,-- € für Übernachtung und Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sandra Shebeika
Teamassistentin
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