RUND UM DATENSCHUTZ IM BETRIEB
- die neue Datenschutzverordnung
Ab dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Damit sollen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen in der EU vereinheitlicht werden. In Anpassung daran tritt gleichzeitig auch das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft und löst die bisherigen Regelungen ab. Durch diese Neuerungen gibt es für den Beschäftigtendatenschutz einiges zu beachten. Im Tagesseminar geht es um die folgenden Fragen: Was bedeutet die Reform für den Datenschutz im Unternehmen? Ändert sich die Rolle der/des betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Welche Änderungen ergeben sich für den Arbeitnehmerdatenschutz? Müssen Änderungen in Betriebsvereinbarungen vorgenommen werden? Die Teilnehmenden lernen die Neuerungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des BDSG (neu) kennen und diskutieren die Auswirkungen auf den Datenschutz im Betrieb sowie auf bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
Themen
- Was hat sich verändert?
- Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen und sichern
- Verbotsprinzip und Erlaubnisvorbehalt
- Behandlung von Personalinformationen: Erhebung, Aufbewahrung, Weitergabe
- Nutzung personenbezogener Daten: gremienintern, außerhalb des Gremiums
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen
- Rechte des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, insbesondere gegenüber der Interessenvertretung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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