MITWIRKUNG DER JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG (JAV II)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Ausbildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendliche beispielsweise, wenn sie Probleme mit dem Ausbilder oder mit den Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitszeit- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf, über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen und gibt Tipps, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAVis noch intensiviert werden kann.
Themen
- Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertrag (§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG)
- Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG); Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit (§§ 8 – 21 JArbSchG); Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22 – 27 JArbSchG)
- Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen (§§ 5 – 6 ArbZG); Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG)
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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