 
TEILHABEPRAXIS III: BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT IN DER PRAXIS.
Vom Gesetz zur Betriebsvereinbarung
      
  Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung. Im Mittelpunkt steht das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und seine Regelung durch Betriebsvereinbarung. Praktische Lösungshinweise werden durch den Besuch des Berufsförderungswerkes unterstützt und vorgestellt.
Themen
- Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten des § 167 (2) SGB IX Prävention: Gesetzliche Vorgaben, Regelungsabsprache oder Betriebsvereinbarung, Zuständigkeiten in der Interessenvertretung: BR, GBR oder KBR
- Hilfestellungen für die Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Muster-BV für die betriebliche Umsetzung, Anpassungsbedarf bei vorhandenen betrieblichen Regelungen
- Entwicklung von betriebsspezifischen Betriebsvereinbarungen zum BEM: Praktische Ausgestaltung nach den betrieblichen Ausgangsbedingungen
- Vermeidung von Berufsunfähigkeit: Aufgaben und Ziele nach dem Teilhabeplanverfahren gemäß §§ 19-24 SGB IX
- Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern gemäß §§ 6 und 14 SGB IX
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
              RE-210754-132
          Termin
              16.08.2021  bis  20.08.2021
          Seminarort
              Bad Sassendorf -  Haus Rasche 
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              Seminarkostenpauschale: 1.030,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 540,- Euro (zzgl. USt.)
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Bildungsregion
          Bocholt/Münster/Rheine
          Hamm-Lippstadt
          Mülheim, Essen und Oberhausen/Gelsenkirchen
              Status
               Bereits ausgebucht
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ANSPRECHPARTNER*IN
               
 
    