HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR BETRIEBSRÄTE IM UMGANG MIT LEIHARBEIT

Ursprünglich gedacht als Instrument bei Auftragsspitzen und vorübergehenden Personallücken, hat sich Zeitarbeit / Leiharbeit vielfach als Methode zur Senkung der Personalkosten und der Einschränkung des Kündigungsschutzes entwickelt; mit deutlichen Auswirkungen auf die »Stamm«-Belegschaft.
Das Seminar bringt die Teilnehmenden auf den neuesten Stand zu Leiharbeit und vermittelt die nötigen Kenntnisse, um als Betriebsrat aktiv gegen Missstände beim Einsatz von Fremdpersonal vorgehen zu können.

Themen

  • Überblick über die aktuellsten Entscheidungen zur Leiharbeit
  • Höchstüberlassungsdauer: Wie lange darf der Leiharbeitnehmer da sein?
  • Verleihung innerhalb eines Konzerns
  • Betriebsbedingte Kündigung bei Beschäftigung von Leiharbeitern
  • Die Grundsätze von Equal Pay und Equal Treatment
  • Die neuen Transparenzpflichten im Überlassungsvertrag
  • Beteiligungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal Welche Rechte haben Leiharbeitnehmer?
Seminarnummer
RE-247373-051
Termin
06.03.2024
Seminarort
Billerbeck - Weissenburg Hotelbetrieb GmbH & Co. KG
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 245,- Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 110,- Euro (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bocholt/Münster/Rheine
Status
Noch wenige Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Angela Huberti
Teamassistentin
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