
Unsere Seminare für Sicherheitsbeauftragte und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses
In Betrieben und Verwaltungen ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei mehr als 20 Beschäftigte nach § 11 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Pflichteinrichtung. Er kann beraten und Empfehlungen bei Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung aussprechen. In unseren Seminaren klären wir nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied des Arbeitsschutzausschusses auf, sondern unterstützen Sie bei der aktiven Gestaltung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb/Ihrer Einrichtung.
Unsere Seminare in Kooperation mit der TBS "von profis für profis"
- Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb: Die Arbeit des ASA verstehen und optimieren
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen Darf mein Chef mich zum Arzt schicken?
- Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis
Unsere Seminare in Kooperation mit der IG Metall
- Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)
- Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit (Seminar nach AWbG NRW "Bildungsurlaub")
Unsere Seminare in Kooperation mit ver.di
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (AuG 1) Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (AuG 2) Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes
Unsere Seminare in Kooperation mit der IG BAU
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Burnout-Vorbeugung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
Freistellung für Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses
Unsere Seminare für Sicherheitsbeauftragte und weitere Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses wenden sich an Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Personalräte (BPersVG), Personalräte (LPVG) und Schwerbehindertenvertretungen.
Für jede dieser Gruppen gibt unser Freistellungsratgeber kompetent und umfassend Auskunft über das Freistellungsverfahren.