
EDV-RAHMENVEREINBARUNG DER ZUKUNFT
Stabile Regelungen für dynamische IT-Systeme
Die IT-Anwendungen in Unternehmen und Dienststellen werden immer unübersichtlicher, die Anzahl der IT-Systeme wächst beständig. Daher gehen die meisten Betriebs- und Personalräte den Weg, eine EDV-Rahmenvereinbarung abzuschließen, die die zentralen Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten und zur Beteiligung der Interessenvertretung enthält.
ZielDas Seminar gibt einen kompakten Überblick über den Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenvereinbarung, ihre Chancen, aber auch ihre Grenzen. Dabei stehen Praxiserfahrungen und rechtliche Rahmenbedingungen im Vordergrund.
Themen
- IT-Entwicklungstrends in Produktion und Verwaltung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
- Rahmenvereinbarung versus Einzelvereinbarung
- Gesetzliche Rahmenbedingungen, wie das europäische Datenschutzrecht (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenbetriebs-/-dienstvereinbarung
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Überblick
- Handlungsansätze für die betriebliche Interessenvertretung
Seminarnummer
D11-209507-133
Termin
21.04.2020 bis 22.04.2020
Seminarort
Hamm - Mercure Hotel Hamm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
585 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 195 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Sigrid Rose
Zielgruppen
Betriebsräte
Datenschutzbeauftragte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 16 MAVO
§ 19 (3) MVG
§ 179 (4) SGB IX
§ 37 (6) BetrVG
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
Status
Bereits ausgebucht
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