EINSTIEG IN DIE MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG IM BEM
Häufig kommt es im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) als Maßnahme zur Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Allerdings sind verfügbare Arbeitsplätze kaum noch vorhanden. Was macht man mit dem/der BEM-Berechtigten dann? Die Maßnahme zur Versetzung ist schon häufig nicht der richtige Ansatz. Es fehlt sehr oft die richtige Analyse, der Arbeitsschutz und die effektive Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung.
ZielDie Interessenvertretung erhält in diesem zum Einstieg ins Thema geeigneten Kompaktseminar Praxistipps, welche Maßnahmen im BEM wirklich helfen. Außerdem werden zentrale Mitbestimmungsrechte und aktuelle Rechtsurteile vermittelt, um die Verfahrensschritte auf eine gesetzlich wirksame Grundlage zu bringen.
Themen
- Wichtiges Vorgehen im BEM
- Mitbestimmungsrechte neu denken
- Aktuelle Rechtsurteile
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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