
IN ZEHN SCHRITTEN ZU EINEM EFFEKTIVEN BEM
Der Arbeitgeber muss initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2, SGB IX anbieten. Der Erfolg und das Vertrauen hängen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab. Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten Akteur*innen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden, um sachliche, technische und finanzielle Unterstützung einzuholen? Wie wird mit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte – und welche Daten dürfen überhaupt in welche Akte? Kennt die betriebliche Interessenvertretung ihre umfassenden Mitbestimmungsrechte? Und schließlich: Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und Maßnahmengestaltung dar?
Ziel
Im Seminar werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen sowie die Aufgaben und Rollen der gesetzlichen Akteur*innen vermittelt.
Themen
- Von der Feststellung der BEM-Berechtigung bis zur erfolgreichen Eingliederung
- Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Prozess
- Wer gehört ins BEM-Team?
- BEM-Gespräche und Maßnahmenfindung
- Schutz personenbezogener Daten
- Rechte und Pflichten im BEM sowie Blick auf die aktuelle Rechtsprechung
- Leistungskatalog der Rehabilitationsträger: Strategien zur Inanspruchnahme von externen Leistungen
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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