DIE GANZHEITLICHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz wahrnehmen und durchsetzen

Bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung hat die betriebliche Interessenvertretung ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Bezug darauf, wie die Beurteilung von Arbeitsbedingungen im Einzelnen durchgeführt wird. Sie hat in dem Prozess spezifische Aufgaben, die über die bloße Beratung des Arbeitgebers hinausgehen. Möchten Betriebs- oder Personalräte den Arbeitsschutz für die Beschäftigten wirksam mitgestalten, sind gut beraten, wenn sie ihre Rolle und Aufgaben kennen und sich dafür qualifizieren.

Ziel

Im Rahmen des Seminars werden dir die einzelnen Prozessschritte der GBU praxisnah erläutert, und die entsprechenden Mitbestimmungsrechte aufgezeigt. Dabei werden Grundlagen zum Arbeitsschutz vermittelt und die dazugehörigen Rechtsurteile zur Mitbestimmung behandelt. Zudem werden konkrete Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung diskutiert.

Themen

  • Grundlagen im Arbeitsschutz
  • Prozess der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmungsrechte
  • Rechtsurteile
  • Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Seminarnummer
D11-269514-133
Termin
28.04.2026 bis 29.04.2026
Seminarort
Dortmund - IntercityHotel Dortmund
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
895 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 295 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Lisa Mehler
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitendenvertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
von profis für profis
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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