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Arbeitsstättenverordnung

DIE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG

Was bedeutet sie für die Arbeit der Interessenvertretung?

Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom November 2016 schafft auch Möglichkeiten für die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir klären was geändert wurde und erkunden, welche betrieblichen Auswirkungen die Veränderungen haben. Außerdem schauen wir uns an, welche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten die Arbeitsstättenverordnung bringt und wie man sie betrieblich nutzen kann.

Ziel

Die Teilnehmenden des Seminars bekommen einen Überblick über die Arbeitsstättenverordnung und erfahren, welche Auswirkungen diese auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und den Betrieb/die Dienststelle haben kann.

Themen

  • Die ArbStättV und ihr Stellenwert im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) als idealer Ansatzpunkt für Interessenvertretungen
  • Gefährdungsbeurteilung als zentrale Aufgabe
  • Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb, zuhause und auch unterwegs
  • Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
  • Ausblick: Wie soll es bei uns weitergehen?
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Seminarnummer
D8-206446-044
Termin
10.11.2020
Seminarort
Rheda-Wiedenbrück - Hotel Restaurant Reuter GmbH & Co KG
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 220,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Gütersloh-Oelde
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Petra Patten
Teamassistentin
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