Statusmeldung

Dieses Seminar findet nicht mehr statt, hier können Sie sich zu diesem Thema auf eine Warteliste setzen lassen!

DAS NEUE BUNDESTEILHABEGESETZ IN DER BETRIEBLICHEN UMSETZUNG -

Gestaltung der Arbeitsbedingungen

Seit dem 01.01.2020 gibt es weitere gesetzliche Regelungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG). Indirekte Steuerung, Psychische Belastung, neue Arbeitszeitmodelle könnten für Beschäftigte damit zum Tragen kommen. In diesem Tagesseminar werden die Gestaltungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die betrieblichen Interessenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen vermittelt und anhand von praktischen Beispielen dargestellt.

Themen

  • Veränderte Berufsbilder in der Behindertenhilfe
  • Psychische Belastungen
  • Flexibilisierung von Arbeitszeit
  • Geteilte Dienste
  • Mobile Arbeit
  • Indirekte Steuerung
  • Holen aus dem Frei
  • Anwendung von Tarifverträgen
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Aktuelle Rechtsprechung in der Behindertenhilfe
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D3-206813-085
Termin
25.06.2020
Seminarort
Essen - InterCityHotel Essen
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
240 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 66 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: