
LPVG NRW: DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS (WA 1)
Der Wirtschaftsausschuss nach § 65a LPVG NRW ermöglicht dir als PR einen breiteren Raum für die Mitbestimmung. In Dienststellen mit mehr als 100 ständig Beschäftigten kann ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden. Er hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und die Personalräte zu unterrichten. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten für die Personalvertretung. Die erforderlichen Kenntnisse erlangst du in unserem Seminar.
ZielDas Seminar führt dich in die rechtlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein.
Themen
- Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses nach § 65a LPVG NRW
- Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle
- Gründung und Zusammensetzung eines Wirtschaftsausschusses
- Informationsrechte des Personalrats
Zielgruppe: Mitglieder des PR und des WA mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie SBV
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
