BEAMTENRECHT: DISZIPLINARRECHT NRW UND BUND

Das Bundesdisziplinargesetz sowie die Disziplinargesetze der Länder enthalten übereinstimmend den Grundsatz, dass ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Wir vermitteln einen schnellen und fundierten Überblick über die wichtigsten Themenfelder und Praxisfragen. Das Seminar soll gesetzliche Interessenvertretungen für rechtliche Problemstellungen sensibilisieren und befähigen, ein Disziplinarverfahren zu begleiten.

Themen

  • Grundlagen des Disziplinarrechts (LDG NRW, BDG)
  • Wann muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?
  • Wann ist von einem Dienstvergehen im Sinne des Gesetzes auszugehen?
  • Der Personalrat als Bevollmächtigter nach LDG/BDG
  • Information und Beteiligungsrechte des Personalrats
  • Erörterung der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte zum Disziplinarrecht

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

Aktuell haben wir für diesen Seminartyp keine Angebote. Möchten Sie über eventuelle Termine informiert werden? Gerne Formular ausfüllen!
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: