
LPVG NRW: DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS (WA 1)
Der Wirtschaftsausschuss nach § 65a LPVG NRW ermöglicht dem Personalrat einen breiteren Raum für die Mitbestimmung. In Dienststellen mit mehr als einhundert ständig Beschäftigten kann ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und die Personalräte zu unterrichten. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten für die Personalvertretung. Das Seminar führt in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein.
Themen
- Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses nach § 65a LPVG NRW
- Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle
- Gründung und Zusammensetzung eines Wirtschaftsausschusses
- Informationsrechte des Personalrates
- Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen
- Wirtschafts- und Finanzplanung sowie Jahresabschluss
- Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-226150-743
Termin
07.03.2022 bis 09.03.2022
Seminarort
Willingen - Best Western Plus Hotel Willingen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
855 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 281 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht
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