DIE FEUERWEHREN IM 21. JAHRHUNDERT

Die Interessenvertretung der Feuerwehr benötigt aufgrund des erforderlichen Spezialwissens im Beruf sowie des körperlich und seelisch fordernden Einsatzes ein sehr fundiertes Know -How.
Kenntnisse in feuerwehrspezifischen Sonderregelungen, wie beim Thema Arbeitszeit und hinsichtlich der hochkomplexen Stellenbewertung und Eingruppierung sind erforderlich. Auch bei Dienstunfällen benötigt der Personalrat, um sachgemäß mögliche Aufgaben identifizieren zu können, das entsprechende Wissen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dieses Seminar vermittelt hierzu die erforderlichen Kenntnisse und zeigt die Handlungsoptionen auf.

Themen

  • Beteiligungsrechte des Personalrates
  • Informationsrechte und Aufgaben des Personalrats bei Dienstunfällen
  • Faktorisierung von Arbeitszeiten und Urlaub
  • Stellenbewertung von ausgewählten Beamtenposten
  • Die Bedeutung des § 14 LVO-Feu für die Interessenvertretung
  • Umgang mit DUZ
  • Zulage Notfallsanitäter*innen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-256180-087
Termin
01.09.2025 bis 03.09.2025
Seminarort
Wegberg-Kipshoven - Hotel Restaurant Esser
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
845 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 410 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Freistellungen
Fachbereich
FB 07 Gemeinden
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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