DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG NACH DEM ARBEITSSCHUTZGESETZ

Die Analyse der physischen/psychischen Belastungen von Arbeitnehmenden ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und für Betriebe/Dienststellen nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung für die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung/Verminderung gesundheitsschädlicher Belastungen am Arbeitsplatz. Betriebliche Interessenvertretungen benötigen für die qualifizierte Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte bei der Durchführung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung umfangreiches Wissen über die Vielzahl von Methoden und Ansätzen. Das Seminar vermittelt ebenfalls, wie die praktische Umsetzung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt und danach begleitet werden kann. Das Seminar gibt praxisnah Hilfestellung zur Maßnahmenentwicklung und Orientierung durch viele Best-Practice-Beispiele.

Themen

  • Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die ganzheitliche Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
  • Physische und psychische Belastungen erfassen – Methoden und Instrumente
  • Praxisbeispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
  • Prozessschritte sowie inner- und außerbetriebliche Akteur*innen der GB
  • Abzuleitende Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle von gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung und nachhaltiger Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz
  • Beteiligungsrechte sowie Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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