GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: BETEILIGUNG UND MITWIRKUNG (ONLINE-SEMINAR)

Im Landesgleichstellungsgesetz NRW ist die Beteiligung und Mitwirkung der Gleichstellungs- beauftragten klar festgeschrieben. Sie sollen bei allen Vorschriften und Maßnahmen mitwirken. Insbesondere gilt dies für personelle Vorhaben, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen sowie für organisatorische Vereinbarungen und soziale Regelungen. Außerdem sind sie an der Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans beteiligt. Die Planungsvorhaben sind von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse Arbeitsbedingungen in der Dienststelle und fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich von Gleichstellungsbeauftragten. Methodisch ist das Seminar auf handlungsorientierte Umsetzung gesetzlicher Regelungen ausgerichtet.

Themen

  • Darstellung der Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten gemäß den rechtlichen Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
  • Bausteine und Handlungsansätze für Vereinbarungen
  • Erarbeitung von Strategien zur Umsetzung von Vereinbarungen in der jeweiligen Organisation

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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