LEIHARBEIT, WERKVERTRÄGE UND PERSONALGESTELLUNG

Die Formen flexibler Personalpolitik sind vielfältig: Das sog. Stammpersonal wird minimiert und um vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte ergänzt –
entweder durch Arbeitnehmerüberlassung (sog. Zeit- oder Leiharbeit), durch Gestellung von öffentlichen/privaten Dritten (sog. Personalgestellung) bis hin zur Zuweisung von Beamten oder durch Werkverträge in Betrieben und Dienststellen. Sowohl kollektiv- als auch individualrechtlich ergeben sich wichtige Fragen für die Interessenvertretung, z. B.: Welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung? Das Seminar erörtert diese Fragen und stellt die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung differenziert dar; die beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung werden ebenfalls thematisiert. Anhand praktischer Beispiele lernen die Teilnehmenden sowohl Gestaltungsoptionen für betriebliche Regelungen als auch für die Herangehensweise im Individualfall kennen.

Themen

  • Rechtsgrundlagen Leiharbeit, Werkverträge und Personalgestellung: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz, anwendbare Tarifverträge, Tarifrechtsgrundlagen
  • Überblick über flexible personalpolitische Maßnahmen
  • Neue Rechtsprechung
  • Individuelle Rechte und Pflichten von betroffenen ZeitarbeitnehmerInnen und von Gestellten
  • Beteiligungsrechte und Handlungsstrategien der gesetzlichen Interessenvertretungen bei prekären Arbeitsverhältnissen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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