LEIHARBEIT, WERKVERTRÄGE UND PERSONALGESTELLUNG

Die Formen flexibler Personalpolitik sind vielfältig: Das Stammpersonal wird minimiert und um vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte ergänzt – entweder durch Arbeitnehmerüberlassung (Zeit- oder tLeiharbeit), durch Gestellung von öffentlichen/privaten Dritten (Personalgestellung) bis hin zur Zuweisung von Beamtinnen und Beamten oder mit Werkverträgen. Sowohl kollektiv- als auch individualrechtlich ergeben sich wichtige Fragen für die Interessenvertretung. Das Seminar klärt diese und stellt die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung differenziert dar; die beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung werden ebenfalls thematisiert. Die Teilnehmenden lernen anhand praktischer Beispiele Gestaltungsoptionen für betriebliche Maßnahmen und für die Herangehensweise im Individualfall kennen.

Themen

  • Rechtsgrundlagen Leiharbeit, Werkverträge und Personalgestellung:
    • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz, anwendbare Tarifverträge, Tarifrechtsgrundlagen
  • Überblick über flexible personalpolitische Maßnahmen
  • Neue Rechtsprechung
  • Individuelle Rechte und Pflichten von betroffenen Leiharbeitnehmenden und von Gestellten
  • Beteiligungsrechte und Handlungsstrategien der gesetzlichen Interessenvertretungen bei prekären Arbeitsverhältnissen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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