RICHTIG HANDELN ALS GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE

Gleichstellungsplan

Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben; nach dem LGG NRW hat die Gleichstellungsbeauftragte das Recht/die Pflicht, an der Erstellung und an Änderungen des Gleichstellungsplans frühzeitig beteiligt zu werden. Das Seminar klärt, wie ein solcher Plan praxisnah und so erstellt wird, dass er den eigenen Verwaltungsstrukturen gerecht wird und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Themen

  • Erstellung eines Gleichstellungsplans, u.a. Zuständigkeiten und Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten
  • Einbindung des Gleichstellungsplans in die Personalentwicklung vor Ort
  • Handlungsoptionen der Gleichstellungsbeauftragten

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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