
GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: BERATUNG IM SPAGAT
Gleichstellungsbeauftragte haben einen Beratungsauftrag in zweierlei Hinsicht: Sie sind Ansprechperson für Beschäftigte; gleichzeitig beraten sie aber auch die Dienststelle bzw. den Arbeitgeber und verfügen über Instrumente, um Beteiligungsrechte durchzusetzen. Das Seminar zeigt auf, in welchem Umfang, zu welchen Themen und mit welchen Herausforderungen eine Gleichstellungsbeauftragte diese beiden sehr unterschiedlichen Beratungsfunktionen wahrnehmen kann.
Themen
- Rechtliche Grundlagen nach BGleiG, LGG und AGG
- Grundsätze der Beratung
- Fallbeispiele aus dem Berufsalltag
- Überblick: Verschwiegenheit, Datenschutz, Widerspruch, Einspruch und Beanstandung
- Haftungsrecht bei Beratungsfragen