SCHICHTPLAN-FIBEL SONDERTAG: AUFZEICHNEN DER ARBEITSZEIT - URTEIL EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VOM 14.05.2019

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 14. Mai 2019 (C-55/18) erwischte manche Arbeitgeber auf dem falschen Fuß. Sie müssen die Dokumentation aller Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten sicherstellen. Ihnen ist zumindest "eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der in der Arbeitszeitrichtlinie aufgestellten Regeln durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist." Das kann Wirkung zeigen – bei nicht gewährten Pausen, bei geduldeten Überstunden, bei überraschenden Anrufen während der Freizeit. An praktischen Fallbeispielen lernen Betriebs- und Personalräte, genauso die Mitarbeitervertreter, wie sie dies betriebspraktisch zum Vorteil aller nutzen.

Themen

  • gesicherte Erkenntnisse zur Entlastung und Erholung
  • aktuelle Rechtsprechung und Bußgeldkataloge
  • Tatsachen dokumentieren
  • die stille Anordnung von Überstunden
  • Pausen "nehmen", gewähren und dokumentieren
  • Pausen organisieren
  • eingerechnete Pausen (TVöD § 6 (1) Satz 3)
  • "bezahlte" Pausen vor überraschenden Überstunden (Gesetze, Tarife und betriebliche Vereinbarungen), im Bereitschaftsdienst und bei Inanspruchnahmen im Rufdienst
  • Mitbestimmen und vereinbaren aufgrund BetrVG § 87 (1) Nr. 2, LPVG NRW § 72 (4) nr.1, MVG § 40 d oder MAVO § 36

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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