SUCHTPRÄVENTION UND SUCHTVERHALTEN

Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung

Etwa 2,5 Prozent aller Beschäftigten sind alkoholabhängig; weitere 5 bis 10 Prozent gelten als gefährdet. Hinzu kommen neben Medikamenten- und Drogensucht auch sogenanntes „Leistungsdoping“ und Verhaltenssüchte wie Arbeitssucht. Solche Abhängigkeitserkrankungen haben neben den persönlichen Folgen für die betroffenen Beschäftigten auch für ihr Arbeitsumfeld gravierende Auswirkungen.
Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste Ansprechpartner bei Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen im Umgang mit Suchtkrankheiten. Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmenden für Suchtgefahren in Betrieb und Dienststelle und vermittelt Handlungsoptionen für den Umgang mit Sucht und Suchtbetroffenen in der Arbeitswelt.

Themen

  • Suchtformen, suchtfördernde und suchtvermeidende Faktoren am Arbeitsplatz
  • Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt
  • Erkennen von Suchtproblemen und -erkrankungen
  • Standards in der betrieblichen Suchtprävention
  • Konzepte der kollegialen Begleitung und Beratung
  • Suchthilfe – die Angebote im Überblick
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Eckpunkte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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