
TARIFSEMINAR TVöD UND TV-BA FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN DER JOBCENTER NRW
Auch im Jahr 2018 bietet der ver.di Landesbezirk, bzw. die ver.di – Fachgruppe Arbeitsverwaltung NRW wieder Seminare zum TVöD und Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) an.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat zum TV - ÖD entschieden, dass jedes PR-Mitglied Anspruch auf eine Schulung gem. § 46 (6) BPersVG zum TV - ÖD hat (1 B A 4630/06.PVB vom 16.4.08). Dies gilt gleichermaßen auch für den TV - BA und die BA - Personalvertreter.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die tarifvertraglichen Regelungen des TVöD und des TV-BA auf dem aktuellen Stand des entsprechenden Änderungstarifvertrages (ÄTV).
Das Seminar wendet sich in erster Linie an die Personalräte, die noch nicht an einer Tarif-Schulung teilgenommen haben.
Es zielt sowohl auf Kommunal- als auch auf BA-Beschäftigte, denn die tariflichen Vorschriften der Träger gelten jeweils in vollem Umfang für die ins Jobcenter zugewiesenen Arbeitnehmer.
Einen hohen Stellenwert haben die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei den Mantelregelungen des TV-BA
Themen
- Regelungen des TVöD und des TV-BA in der Fassung des 19. ÄTV
- Entgelte Agentur für Arbeit und Jobcenter im TV-BA
- Verfahren bei Einsatz von Mitarbeiterinnen auf nicht tarifierten Dienstposten, z.B. Interne Verwaltung, Restanten
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.