TARIFVERTRAG VERSORGUNGSBETRIEBE (TV-V)
Eingruppierungsrecht
In dem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben).
Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Eingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.
Themen
- Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-V
- Grundlagen Eingruppierung
- Begriffsklärungen im Entgeltrecht im TV-V
- Definitionen der Entgeltgruppen auf Basis der „unbestimmten Rechtsbegriffe“
- Stellenbeschreibung und die Vorgehensweise bei der Stellenbewertung
- Rechtlicher Handlungsrahmen für Betriebs- und Personalräte
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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