THEMENTAG: KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG VON BESCHÄFTIGTEN

Es gibt viele technische Möglichkeiten, das Verhalten der Beschäftigten zu überwachen und zu kontrollieren. Videoüberwachung, Auswertung von Telefon-, Mail- oder Internetdaten, Taschenund Türkontrollen oder Einsatz von Privatdetektiv*innen zur Kontrolle von Arbeitsunfähigkeit sind gängige Praxis in vielen Betrieben und Dienststellen. Gesetzliche Interessenvertretungen haben die schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu beachten und die Kontrollbedarfe von Arbeitgeber*innen zu regulieren.
In diesem Seminar werden die umfangreichen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen bei organisatorischen und technischen Maßnahmen aufgezeigt sowie Regelungen zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen vorgestellt.

Themen

  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz
  • Risiken bei Nutzung von Telefon und Internet
  • Rechtliche Grenzen der Überwachung
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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