THEMENTAG: PFLEGEZEIT- UND FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ

Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf vollständige Freistellung von der Arbeit oder Arbeitszeitreduzierung für akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert vom so genannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit der Novellierung der Gesetze in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle Informationen dazu: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Freistellung dargestellt sowie mögliche Risiken für die Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden die Handlungs- und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung aufgezeigt.

Themen

  • Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten
  • Dauer der Freistellung/vollständige oder teilweise Freistellung
  • Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen
  • Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz sozialrechtliche
  • Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen
  • befristete Verträge für Vertretungspersonen
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
  • betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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