VERSORGUNGSRECHT IN NRW UND IM BUND

Dieses Thema ist insbesondere für die Interessenvertretungen von Bedeutung, denn Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihrer Dienstgeber*in. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuellen Positionen aller beteiligten Akteur*innen behandelt. Es werden keine individuellen Berechnungen der Versorgung vorgenommen, anhand von Beispielfällen werden jedoch die versorgungsrechtlichen Regelungen erörtert.

Themen

  • Systematik der Rechtsgrundlagen (BBesG, LBesG, BVO-NRW, BeamtVG, LBeamtVG)
  • Grundsätzliche Berechnung des Ruhegehalts
  • Tätigkeit in Voll- bzw. Teilzeit, Teil- oder komplette Dienstunfähigkeit
  • Zusammentreffen von Versorgung und Rente
  • Beteiligungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats
  • Rechtsprechung, Praxisfälle

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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