VERSORGUNGSRECHT IN NRW UND IM BUND

Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihrer Dienstgeber*in. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuellen Positionen aller beteiligten Akteur*innen behandelt. Es werden keine individuellen Berechnungen der Versorgung vorgenommen, anhand von Beispielfällen werden jedoch die versorgungsrechtlichen Regelungen erörtert.

Themen

  • Systematik der Rechtsgrundlagen (BBesG, LBesG, BVO-NRW, BeamtVG, LBeamtVG)
  • Grundsätze der Berechnung des Ruhegehalts
  • Tätigkeit in Voll- bzw. Teilzeit, Teil- oder komplette Dienstunfähigkeit
  • Zusammentreffen von Versorgung und Rente
  • Beteiligungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats
  • Rechtsprechung, Praxisfälle

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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