
VERSORGUNGSRECHT IN NRW UND IM BUND
Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihrer Dienstgeber*in. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuellen Positionen aller beteiligten Akteur*innen behandelt. Es werden keine individuellen Berechnungen der Versorgung vorgenommen, anhand von Beispielfällen werden jedoch die versorgungsrechtlichen Regelungen erörtert.
Themen
- Systematik der Rechtsgrundlagen (BBesG, LBesG, BVO-NRW, BeamtVG, LBeamtVG)
- Grundsätze der Berechnung des Ruhegehalts
- Tätigkeit in Voll- bzw. Teilzeit, Teil- oder komplette Dienstunfähigkeit
- Zusammentreffen von Versorgung und Rente
- Beteiligungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats
- Rechtsprechung, Praxisfälle
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Hotels / Termine / Preise
Aktuell haben wir für diesen Seminartyp keine Angebote. Möchten Sie über eventuelle Termine informiert werden? Gerne Formular ausfüllen!