WAHLVORSTANDSSCHULUNG FÜR DIE WAHL DER SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG
In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2018 finden die nächsten regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Pflicht, rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit eine Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb einzuberufen § 19 (1) SchwbVWO. Für die Wahlvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung sind rechtliche Aspekte nach verschiedenen Gesetzen (SGB IX, SchwbVWO, BetrVG) zu beachten, um die Wahl rechtskonform durchführen zu können. Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiedenen Wahlverfahren und die einzuhaltenden Normen und Fristen dargestellt und erläutert.
Themen
- Gesetzliche Grundlage der Wahl zur SBV
- Bestellung eines Wahlvorstands
- Einladung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl
- Aktives und passives Wahlrecht
- Rechtsgrundlagen für die Schwerbehindertenvertretung und für die Teilnehmenden
- Fristenwahrung und Terminplanung
- Wahlkosten und Kostentragung
- Wahlschutz und Kündigungsschutz
- Besonderheiten des förmlichen und des vereinfachten Wahlverfahrens
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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